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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Januar 2015

EMBARGO

SPERRFRIST: 23. Januar 2015, 15.00 Uhr MEZ

Marktoperationen

Jährliche Überprüfung zugelassener nicht geregelter Märkte und solcher Emittenten, die in der Haircut-Kategorie II als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag klassifiziert sind

Am 16. Januar 2015 überprüfte der EZB-Rat das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind. Infolgedessen wurde beschlossen, den Alternext Brussels Market und den First North Bond Market Finland als nicht geregelte Märkte zuzulassen, und den OTC-Markt für Euro-Schatzwechsel der Bank of England nicht mehr zuzulassen. Das aktualisierte Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte ist auf der EZB-Website abrufbar. Darüber hinaus überprüfte der EZB-Rat das Verzeichnis der in Haircut-Kategorie II als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag klassifizierten Emittenten. Dementsprechend wurde beschlossen, den Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria und die Agence centrale des organismes de Sécurité Sociale aus dem Verzeichnis zu streichen. Das aktualisierte Verzeichnis der in der Haircut-Kategorie II als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag klassifizierten Emittenten ist auf der EZB-Website abrufbar.

Erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten

Am 22. Januar 2015 gab die EZB die operativen Modalitäten ihres erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten bekannt, auf das sich der EZB-Rat am selben Tag verständigt hatte. Eine entsprechende Pressemitteilung sowie ein technischer Anhang mit Einzelheiten zum Programm sind auf der Website der EZB abrufbar.

Änderung des Zinssatzes für künftige gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Am 22. Januar 2015 beschloss der EZB-Rat, dass der Zinssatz für die verbleibenden sechs gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) dem zum Zeitpunkt der Durchführung des betreffenden GLRG geltenden Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) des Eurosystems entspricht. Eine diesbezügliche Pressemitteilung sowie weitere technische Einzelheiten zu der Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte, die am 5. Juni 2014 angekündigt wurde, sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Weitergabe vertraulicher Informationen an einen nationalen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Irland

Am 19. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/89 auf Ersuchen des Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Weitergabe von Informationen im Falle der Abwicklung einer Bank oder des Widerrufs der Zulassung in Bulgarien

Am 22. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/90 auf Ersuchen der Българска народна банка (der Bulgarischen Nationalbank).

Stellungnahme der EZB über die Veröffentlichung von Dokumenten und die Verwendung der Pensionsreserve in Österreich

Am 22. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/91 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Stellungnahme der EZB zu Rumäniens Beitrag zum Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds

Am 29. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/92 auf Ersuchen der Banca Naţională a României.

Stellungnahme der EZB zu Anträgen in Österreich, als Abbaugesellschaft tätig zu werden

Am 9. Januar 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/1 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Stellungnahme der EZB zum Abwicklungskollegium in Belgien

Am 21. Januar 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/2 auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Finanzministeriums handelte.

Stellungnahme der EZB zur Rolle der Národná banka Slovenska bei der Abwicklung im Finanzmarkt in der Slowakei

Am 21. Januar 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/3 auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums.

Statistik

Beschluss der EZB hinsichtlich Ausnahmeregelungen, die Investmentfonds in Bezug auf statistische Berichtsanforderungen gewährt werden können

Am 29. Dezember 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/62 hinsichtlich Ausnahmeregelungen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds (EZB/2013/38) gewährt werden können. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance

Haushalts- und Beschaffungsplan des Eurosystem Procurement Coordination Office für 2015

Am 7. Januar 2015 billigte der EZB-Rat den Haushalts- und Beschaffungsplan des Eurosystem Procurement Coordination Office für das Jahr 2015.

Leitbild des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM)

Am 16. Januar 2015 billigte der EZB-Rat das Leitbild des SSM sowie eine überarbeitete Fassung des Leitbilds, der strategischen Leitlinien und der organisatorischen Grundsätze des Eurosystems.

Beschluss der EZB über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank

Am 21. Januar 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine technische Änderung des Beschlusses EZB/2015/1 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank, um den Aufgaben der EZB im Bereich Aufsicht Rechnung zu tragen.

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Europäische Zentralbank

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