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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2014

EMBARGO

SPERRFRIST: 17. April 2014, 15.00 Uhr MEZ

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur

Bericht „Card payments in Europe – a renewed focus on SEPA for cards“

Am 4. April 2014 billigte der EZB-Rat einen vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme erstellten Bericht über Kartenzahlungen in Europa und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der EZB-Website. Der Bericht vermittelt einen umfassenden Überblick über den Stand bei Kartenzahlungen in Europa. Er wird in Kürze zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu den Regeln über den Umgang mit Interessenkonflikten für hochrangige Mitarbeiter der Banco de España

Am 20. März 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/22 auf Ersuchen der Banco de España.

Stellungnahme der EZB zur Erfassung des Kredit- und Länderrisikos von Kreditinstitutsgruppen in Österreich

Am 27. März 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/23 auf Ersuchen der Oesterreichischen Nationalbank.

Stellungnahme der EZB zum Krisenmanagement in Litauen

Am 2. April 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/24 auf Ersuchen der Kanzlei der litauischen Regierung.

Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit der Banka Slovenije

Am 11. April 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/25 auf Ersuchen des Präsidenten des slowenischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Geschäften im Zusammenhang mit Staatspapieren in Rumänien

Am 14. April 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/26 auf Ersuchen der Banca Naţională a României.

Statistik

Beschluss und Empfehlung der EZB über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken

Am 24. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/6 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken sowie die Empfehlung EZB/2014/7 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken. Diese Rechtsakte betreffen vorbereitende Maßnahmen, die für die schrittweise Schaffung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer Kreditdaten erforderlich sind. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen über Kreditrisiken von Kreditinstituten oder sonstigen kreditgewährenden Finanzinstituten gegenüber Kreditnehmern. Die Angaben werden auf Grundlage harmonisierter statistischer Berichtsanforderungen der EZB für jeden Kreditnehmer einzeln oder jeden Kredit einzeln bereitgestellt. Beide Rechtsakte sind auf der EZB-Website abrufbar und werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Qualitätsberichte 2013 über die Statistiken des Eurosystems

Am 20. März 2014 billigte der EZB-Rat die jährliche Beurteilung der Verfügbarkeit und Qualität der verschiedenen Statistiken, die auf Grundlage eines EZB-Rechtsakts vom Eurosystem erstellt werden. Ferner stimmte er der Veröffentlichung der Qualitätsberichte 2013 über die Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus sowie über die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen des Euro-Währungsgebiets zu. Die gemäß dem „ECB Statistics Quality Framework“ erstellten Berichte werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Empfehlung der EZB für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank

Am 21. März 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2014/13 an den Rat der Europäischen Union für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank. Die Empfehlung trägt der Notwendigkeit Rechnung, statistische Daten für die Ausübung der Aufsichtsfunktionen der EZB nutzen zu können. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Empfehlung der EZB über die gemeinsamen Regeln und Mindestanforderungen zum Schutz der Vertraulichkeit statistischer Daten, die von der Europäischen Zentralbank mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken (NZBen) erhoben werden

Am 27. März 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2014/14 über die gemeinsamen Regeln und Mindestanforderungen zum Schutz der Vertraulichkeit statistischer Daten, die von der Europäischen Zentralbank mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken (NZBen) erhoben werden. Die Empfehlung trägt dem erhöhten Bedarf an einem Austausch vertraulicher statistischer Daten innerhalb des gesamten Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) Rechnung. Die Empfehlung ist auf der EZB-Website abrufbar und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Leitlinie der EZB über die monetäre Statistik und die Finanzstatistik (Neufassung)

Am 4. April 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2014/15 über die monetäre Statistik und die Finanzstatistik. Diese Leitlinie hebt die Leitlinie EZB/2007/9 auf. Der Rechtsakt soll den Berichtsrahmen mit der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union sowie mit den kürzlich geänderten einschlägigen Statistikverordnungen der EZB in Einklang bringen. Die Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance

Vorsitz des Rechtsausschusses

Am 16. April 2014 ernannte der EZB-Rat Frau Chiara Zilioli, Generaldirektorin der Generaldirektion Rechtsdienste der EZB, mit sofortiger Wirkung zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses. Dieses Mandat endet am 31. Dezember 2016.

Änderungen des Rahmenwerks für Sanktionen der EZB

Am 16. April 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2014/19 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 des Rates über das Recht der Europäischen Zentralbank, Sanktionen zu verhängen. Des Weiteren verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2014/18 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2157/99 über das Recht der EZB, Sanktionen zu verhängen. Die Änderungen sollen das Rahmenwerk für Sanktionen der EZB im Zusammenhang mit der Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus anpassen: Die Empfehlung dient dazu, die in Verordnung (EG) Nr. 2532/98 sowie Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 enthaltenen Verfahrensregeln ‒ insbesondere hinsichtlich der Obergrenzen für Geldbußen und in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder, der Beschlussfassung für die Verhängung von Sanktionen und der zeitlichen Begrenzung ‒ in Einklang zu bringen. Die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2157/99 über das Recht der EZB, Sanktionen zu verhängen (EZB/1999/4), machen deutlich, dass dieser Rahmen nicht auf Sanktionen Anwendung findet, die von der EZB bei der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben verhängt werden, da sie Gegenstand der SSM-Rahmenverordnung sind. Beide Rechtsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht

SSM-Rahmenverordnung der EZB

Am 16. April 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2014/17 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung). Darin werden die praktischen Modalitäten für die Durchführung der Zusammenarbeit innerhalb des SSM festgelegt. Die Verordnung wird zusammen mit einer Feedback-Erklärung, d. h. einer Zusammenfassung der im Lauf der öffentlichen Konsultation eingebrachten Kommentare, am 25. April 2014 auf der EZB-Website und zu einem späteren Zeitpunkt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Beschluss der EZB über die Einrichtung des administrativen Überprüfungsausschusses und die Festlegung der Vorschriften über dessen Arbeitsweise

Am 14. April 2014 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/16 über die Einrichtung des administrativen Überprüfungsausschusses und die Festlegung der Vorschriften über dessen Arbeitsweise. Der administrative Überprüfungsausschuss nimmt die interne administrative Überprüfung der Beschlüsse vor, die die EZB im Rahmen der Ausübung der ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates übertragenen Befugnisse erlassen hat. Jede natürliche oder juristische Person kann die Überprüfung von Beschlüssen, die an sie gerichtet sind oder sie unmittelbar und individuell betreffen, beantragen. Der Beschluss wird auf der EZB-Website und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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