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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

März 2014

EMBARGO

SPERRFRIST: 21. März 2014, 15.00 Uhr MEZ

Geldpolitik

Beschluss der EZB über das Verbot der monetären Finanzierung sowie Leitlinie der EZB über die Geschäfte zur Verwaltung von Inlandsaktiva und -passiva durch nationale Zentralbanken

Am 20. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2014/9 über die Geschäfte zur Verwaltung von Inlandsaktiva und -passiva durch nationale Zentralbanken sowie den Beschluss EZB/2014/8 über das Verbot der monetären Finanzierung und die Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte durch nationale Zentralbanken. Diese Rechtsakte dienen der Aktualisierung früherer Rechtsakte und bilden den rechtlichen Rahmen für die Festlegung einer Obergrenze für die Verzinsung von Termineinlagen und täglich fälligen Einlagen öffentlicher Haushalte bei den nationalen Zentralbanken (NZBen) des ESZB. Außerdem schaffen sie den Rechtsrahmen für die Ex-post-Überwachung der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung durch die NZBen. Die beiden Rechtsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind auf der EZB-Website abrufbar.

Externe Kommunikation

Jahresbericht 2013 der EZB

Am 5. März 2014 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2013 der EZB. Das Dokument wird dem Europäischen Parlament vorgelegt und am 7. April 2014 in 22 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht.

Marktoperationen

Aktualisierung von Rechtsakten für die Zwecke der Durchführung der Kreditgeschäfte des Eurosystems

Am 12. März 2014 verabschiedete der EZB-Rat a) die Leitlinie EZB/2014/10 zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/14 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems, b) den Beschluss EZB/2014/11 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/35 über zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und c) die Leitlinie EZB/2014/12 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/4 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9. Mit diesen neuen Rechtsakten, die Teil des Rechtsrahmens des Eurosystems sind, werden Beschlüsse umgesetzt, die der EZB-Rat im Jahr 2013 in Bezug auf nachfolgende Themen gefasst hat: a) das Einzelkreditschema für mit Kreditkartenforderungen besicherte Asset-Backed Securities (ABS), b) eine Klarstellung der Einstufungsbestimmungen für ABS und c) die Zuordnung von Ratings zu den Bonitätsstufen der harmonisierten Ratingskala des Eurosystems im Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem. Die Abschaffung der verpflichtenden Repatriierung von Sicherheiten und die Einführung von grenzüberschreitenden Serviceleistungen im Bereich des Sicherheitenmanagements durch spezialisierte Dritte werden ebenfalls abgedeckt. Darüber hinaus trägt die Leitlinie EZB/2014/12 dem im Dezember 2013 erfolgten Ausstieg Irlands aus einem Finanzhilfeprogramm der Europäischen Union und des Internationalen Währungsfonds Rechnung. Alle drei Rechtsakte sind auf der EZB-Website abrufbar und treten am 1. April 2014 in Kraft, sofern nicht anders angegeben.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur

Ergebnis der öffentlichen Konsultation zu den Empfehlungen für die Sicherheit von Zugangsdiensten für Zahlungskonten

Am 13. März 2014 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines vom Europäischen Forum zur Sicherheit von Massenzahlungen erstellten Dokuments. In Letzterem wird das Ergebnis einer im Januar 2013 vom Eurosystem eingeleiteten öffentlichen Konsultation zu den Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugangsdiensten für Zahlungskonten zusammengefasst.

Fortschrittsbericht über die Wertpapierabwicklungsplattform TARGET2-Securities (T2S)

Am 19. März 2014 erörterte der EZB-Rat den aktuellen Stand des TARGET2-Securities-Programms und billigte eine überarbeitete Version der Nutzeranforderungen („User Requirements Document“).

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen

Bericht der EZB von 2014 zur Finanzmarktintegration in Europa

Am 19. März 2014 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass der achte Bericht der EZB zur Finanzmarktintegration in Europa („Financial integration in Europe“) am 28. April 2014 anlässlich der gemeinsamen Konferenz von EZB und Europäischer Kommission zum Thema Finanzmarktintegration und Finanzstabilität in Europa veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe des Berichts werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die Aktivitäten des Eurosystems zur Förderung der Integration erläutert. Weiterhin enthält das Dokument ein Kapitel zu institutionellen Reformen in Europa nebst einer Beschreibung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus sowie mehrere Sonderbeiträge.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Änderungen in der Verwaltung der Banca d’Italia

Am 21. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/19 auf Ersuchen der italienischen Zentralbank.

Stellungnahme der EZB zu Inkongruenzen bei Laufzeiten und Fremdwährungspositionen von Kreditinstituten in Ungarn

Am 24. Februar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/15 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Stellungnahme der EZB zur Überwachung von Überweisungen und Lastschriften in Euro in Rumänien

Am 10. März 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/20 auf Ersuchen der Banca Naţională a României.

Stellungnahme der EZB zur Finanzaufsicht, zur makroprudenziellen Aufsicht und zur Überwachung von Zahlungssystemen in Estland

Am 18. März 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/21 auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums.

Corporate Governance

EZB-Vertreter im Aufsichtsgremium des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM)

Am 6. März 2014 ernannte der EZB-Rat drei Vertreter für das Aufsichtsgremium des einheitlichen Aufsichtsmechanismus: Frau Sirkka Hämäläinen, ehemaliges Direktoriumsmitglied der EZB, Frau Julie Dickson, gegenwärtig Superintendent of Financial Institutions beim kanadischen Office of the Superintendent of Financial Institutions, und Herrn Ignazio Angeloni, der derzeit die Generaldirektion Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität der EZB leitet. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 7. März 2014 auf der Website der EZB veröffentlicht.

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Europäische Zentralbank

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