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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2010

Operationeller Bereich

Änderungen des Sicherheitenrahmens des Eurosystems mit Wirkung vom 1. Januar 2011

Am 8. April beschloss der EZB-Rat, den Bonitätsschwellenwert für marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten (außer Asset-Backed Securities, ABS) über das Jahresende 2010 hinaus bei Investment-Grade (d. h. BBB-/Baa3) zu belassen. Darüber hinaus beschloss er, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ein gestaffeltes System von Bewertungsabschlägen auf Sicherheiten mit einem Rating von BBB+ bis BBB- (oder entsprechend) anzuwenden. Dieses abgestufte System wird den einheitlichen zusätzlichen Bewertungsabschlag in Höhe von 5 % ersetzen, der gegenwärtig auf diese Sicherheiten angerechnet wird. Weitere Informationen zum geplanten System von Bewertungsabschlägen sowie eine Aufzählung der Schuldtitel, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 nicht mehr notenbankfähig sind, finden sich in der entsprechenden Pressemitteilung, die am gleichen Tag veröffentlicht wurde.

Informationspflichten für ABS auf Einzelkreditebene innerhalb des Sicherheitenrahmens des Eurosystems

Am 21. April 2010 beschloss der EZB-Rat, mit der Festlegung der Informationspflichten für ABS auf Einzelkreditebene innerhalb des Sicherheitenrahmens des Eurosystems zu beginnen. Nach der Analyse der positiven Rückmeldungen im Rahmen des entsprechenden am 23. Dezember 2009 eingeleiteten öffentlichen Konsultationsverfahrens beschloss der EZB-Rat, dass die EZB und die 16 nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets mit den Vorbereitungen für die Festlegung der Informationspflichten auf Einzelkreditebene fortfahren werden. Weitere Informationen finden sich in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur

Aus der Finanzkrise gezogene Lehren für das Funktionieren der europäischen Marktinfrastrukturen

Am 15. April 2010 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung eines Berichts über die aus der Finanzkrise gezogenen Lehren für das Funktionieren der europäischen Finanzmarktinfrastrukturen zu. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Herausforderungen, denen diese Infrastrukturen und die beteiligten Finanzinstitute während der Finanzkrise gegenüberstanden. Mit der Folgearbeit zu den in diesem Bericht enthaltenen Erkenntnissen wurde bereits begonnen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den maßgeblichen öffentlichen Stellen sowie insbesondere mit der Europäischen Kommission. Der Bericht wurde auf der Website der EZB veröffentlicht.

TARGET2-Securities

Am 21. April 2010 erörterte der EZB-Rat den aktuellen Stand des T2S-Projekts. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht.

Des Weiteren verabschiedete der EZB-Rat am 21. April 2010 eine Leitlinie zu TARGET2-Securities (EZB/2010/2). Die Leitlinie wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Einrichtung einer Sieben-Tage-Einlagefazilität in Lettland

Am 23. Februar 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der Latvijas Banka (CON/2010/18).

Stellungnahme der EZB zu einer Änderung des Gesetzes über die Danmarks Nationalbank hinsichtlich der Ermächtigung, Daten zur Erstellung von Statistiken zu erheben

Am 19. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des dänischen Wirtschaftsministeriums (CON/2010/24).

Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und zu dem Verbot monetärer Finanzierung in Bulgarien

Am 25. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers (CON/2010/25).

Stellungnahme der EZB zu einem finnischen Gesetzentwurf über staatliche Kapitalanlagen in Einlageinstituten

Am 26. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums (CON/2010/26).

Stellungnahme der EZB zur Anwendung eines neuen rechtlichen Rahmens hinsichtlich Integrität und Korruptionsbekämpfung auf die Banka Slovenije und ihre Beschlussorgane

Am 29. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der slowenischen Nationalversammlung (CON/2010/27).

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

Am 31. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/2010/28).

Stellungnahme der EZB zur Verlängerung staatlicher Garantien für Banken und andere Institute in Schweden

Am 6. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums (CON/2010/29).

Stellungnahme der EZB zur Umstrukturierung der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland

Am 7. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des irischen Finanzministers (CON/2010/30).

Stellungnahme der EZB zur Änderung des ungarischen Gesetzes über Kreditinstitute und Finanzunternehmen bezüglich weiterer Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung

Am 13. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des ungarischen Finanzministeriums (CON/2010/31).

Statistik

Qualitätsberichte 2009 über die Statistiken des Eurosystems

Am 19. März 2010 genehmigte der EZB-Rat die jährliche Beurteilung der Verfügbarkeit und Qualität der verschiedenen Statistiken, die auf der Grundlage eines EZB-Rechtsakts vom Eurosystem erstellt werden. Des Weiteren stimmte er der Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2009 zur Statistik der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus des Euro-Währungsgebiets und des Berichts über die Monetär- und Finanzstatistik zu. Beide gemäß dem „ECB Statistics Quality Framework“ erstellten Berichte wurden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate governance

Ergänzender Kodex der Ethik-Kriterien für die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

Der EZB-Rat nahm zur Kenntnis, dass das Direktorium seinen Ergänzenden Kodex der Ethik-Kriterien verabschiedet hat, der den Ergänzenden Kodex ethischer Kriterien für die Mitglieder des Direktoriums mit Wirkung vom 1. April 2010 ersetzen wird. Der neue Kodex wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

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Europäische Zentralbank

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