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Document 52015HB0014

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 27. März 2015 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Deutschen Bundesbank (EZB/2015/14)

OJ C 149, 6.5.2015, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 149/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 27. März 2015

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Deutschen Bundesbank

(EZB/2015/14)

(2015/C 149/01)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank, Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, endete mit der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2014. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2015 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Deutsche Bundesbank hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020 ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externe Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020 zu bestellen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 27. März 2015.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


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