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Document 32013D0046(01)

2013/796/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 6. Dezember 2013 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2014 (EZB/2013/46)

OJ L 349, 21.12.2013, p. 109–109 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 29/11/2014

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/796/oj

21.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 349/109


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 6. Dezember 2013

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2014

(EZB/2013/46)

(2013/796/EU)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2 und Artikel 140 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/387/EU des Rates vom 9. Juli 2013 über die Einführung des Euro in Lettland am 1. Januar 2014 (1), insbesondere auf Artikel 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen.

(2)

Die für Lettland nach Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 geltende Ausnahmeregelung wird zum 1. Januar 2014 aufgehoben.

(3)

Die 17 Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und Lettland haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2014 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2014

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2014 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

(in Mio. EUR)

 

Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2014

Belgien

24,925

Deutschland

655

Estland

11,14

Irland

48,96

Griechenland

6,856

Spanien

201,24

Frankreich

267

Italien

58,36

Zypern

5,1

Luxemburg

45

Malta

10,04

Niederlande

97,5

Lettland

80,91

Österreich

247

Portugal

20,4

Slowenien

12

Slowakei

21,4

Finnland

60

Artikel 2

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und an Lettland gerichtet.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 6. Dezember 2013.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  ABl. L 195 vom 18.7.2013, S. 24.


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