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Document 32004D0014(01)

2004/556/EG: Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 9. Juli 2004 zur Änderung der Entscheidung EZB/2003/15 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2004/14)

OJ L 248, 22.7.2004, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
OJ L 267M, 12.10.2005, p. 53–53 (MT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/556/oj

22.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/14


ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 9. Juli 2004

zur Änderung der Entscheidung EZB/2003/15 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004

(EZB/2004/14)

(2004/556/EG)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Seit dem 1. Januar 1999 hat die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, (nachfolgend als „teilnehmende Mitgliedstaaten“ bezeichnet) zu genehmigen.

(2)

Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2004, die die teilnehmenden Mitgliedstaaten der EZB vorgelegt hatten, hat die EZB den Gesamtumfang der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und von nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2004 in der Entscheidung EZB/2003/15 vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (1) genehmigt.

(3)

Aufgrund einer höheren Nachfrage nach Euro-Münzen als erwartet im Jahr 2004 und unvorhergesehener wirtschaftlicher Entwicklungen hat sich bis jetzt in einem teilnehmenden Mitgliedstaat der geschätzte Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen, auf dem die Entscheidung EZB/2003/15 beruhte, als nicht ausreichend erwiesen. Deshalb benötigt dieser teilnehmende Mitgliedstaat jetzt die Genehmigung der EZB für die Ausgabe zusätzlicher Euro-Münzen im Jahr 2004.

(4)

Am 1. Juni 2004 ersuchte das italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die EZB um Genehmigung, den Umfang der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen durch Italien im Jahr 2004 um 200 Mio. EUR zu vergrößern.

(5)

Die EZB genehmigt das vorgenannte Ersuchen um Vergrößerung des Umfangs der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen durch Italien im Jahr 2004. Deshalb muss die Tabelle in Artikel 1 der Entscheidung EZB/2003/15 ersetzt werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Tabelle in Artikel 1 der Entscheidung EZB/2003/15 erhält folgende Fassung:

(in Mio. EUR)

 

Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten)

Sammlermünzen im Jahr 2004

„Belgien

203,0

Deutschland

1 035,0

Griechenland

207,4

Spanien

860,0

Frankreich

668,9

Irland

151,0

Italien

370,8

Luxemburg

70,0

Niederlande

175,0

Österreich

212,0

Portugal

230,0

Finnland

60,0“

Articel 2

Diese Entscheidung ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 9. Juli 2004.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  Entscheidung 2003/860/EG der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2003/15) (ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 57).


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