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Document 52014AB0050

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 8. Juli 2014 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen (CON/2014/50)

OJ C 244, 26.7.2014, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 244/1


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 8. Juli 2014

zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen

(CON/2014/50)

2014/C 244/01

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 16. Juni 2014 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen (1) ersucht. Am 4. Juli 2014 wurde die EZB vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen (2) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 140 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Anmerkungen

1.

Die vorgeschlagenen Verordnungen ermöglichen die Einführung des Euro als Währung Litauens im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Litauen gemäß dem in Artikel 140 Absatz 2 des EU-Vertrags festgelegten Verfahren.

2.

Die EZB begrüßt die Verordnungsvorschläge.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. Juli 2014.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  COM(2014) 325 endg.

(2)  COM(2014) 447 endg.


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