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Document 52013AB0048

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 5. Juli 2013 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Lettland und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Lettland (CON/2013/48)

OJ C 204, 18.7.2013, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/1


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 5. Juli 2013

zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Lettland und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Lettland

(CON/2013/48)

2013/C 204/01

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 18. Juni 2013 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Lettland (1) ersucht. Am 3. Juli 2013 wurde die EZB vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Lettland (2) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 140 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Anmerkungen

1.

Die vorgeschlagenen Verordnungen ermöglichen die Einführung des Euro als Währung Lettlands im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Lettland gemäß dem in Artikel 140 Absatz 2 des EU-Vertrags festgelegten Verfahren.

2.

Die EZB begrüßt die Verordnungsvorschläge.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 5. Juli 2013.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  COM(2013) 337 final.

(2)  COM(2013) 492 final.


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