EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007AB0009

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. April 2007 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft (CON/2007/9)

OJ C 86, 20.4.2007, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/1


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 13. April 2007

zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft

(CON/2007/9)

(2007/C 86/01)

Einleitung und Rechtsgrundlagen

Am 12. April 2007 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um eine Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft (1) (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag“) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 erster Gedankenstrich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der EZB vom EZB-Rat verabschiedet.

1.   Allgemeine Anmerkungen

1.1.

Der Zweck des Verordnungsvorschlags besteht in der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erhebung, Übermittlung und Evaluierung vierteljährlicher Daten über offene Stellen in der Gemeinschaft (2). Die Daten über offene Stellen, die zu den wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI) gehören (3), werden benötigt, um kurzfristige Veränderungen bei den offenen Stellen in den einzelnen Wirtschaftszweigen zu beobachten.

1.2.

Die EZB begrüßt den Verordnungsvorschlag. Die Bereitstellung vergleichbarer Daten über offene Stellen erweitert den Umfang der für die Analyse und Beurteilung von Risiken für die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet zur Verfügung stehenden Daten, die für die Geldpolitik des Eurosystems von Bedeutung ist. Ebenso können Daten über offene Stellen als Leitindikator für bestimmte Arbeitsmarktvariablen dienen, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigungs- bzw. Arbeitslosensituation. Die derzeit verfügbaren aggregierten Daten für das Euro-Währungsgebiet, die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) von nationalen Statistikämtern auf freiwilliger Basis übermittelt werden, spiegeln bedeutende Unterschiede in der Definition der für die Berechnung von Datenreihen des Euro-Währungsgebiets verwendeten nationalen Datenreihen wider.

1.3.

Vorbehaltlich der technischen Anmerkungen in Abschnitt 2 dieser Stellungnahme ist die EZB der Auffassung, dass der Verordnungsvorschlag bereits einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Nutzer und der Notwendigkeit einer statistischen Vereinfachung darstellt, der sorgfältig geprüft wurde, um die Berichtslast zu begrenzen. Die EZB befürwortet ausdrücklich die Umsetzung des Verordnungsvorschlags und legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, der rechtzeitigen Verabschiedung der erforderlichen Durchführungsverordnung der Kommission Vorrang einzuräumen.

2.   Technische Anmerkungen

2.1

Die EZB betont, dass die vorgeschlagene Untergliederung auf der Ebene der Abschnitte aller Wirtschaftszweige der geltenden Fassung der gemeinsamen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Gemeinschaft (NACE) einschließlich des Dienstleistungssektors angesichts der zunehmenden Bedeutung von Dienstleistungen in Bezug auf deren prozentualen Anteil an der Gesamtwirtschaft ein wichtiger Aspekt des Verordnungsvorschlags ist. Die vorgeschlagene Untergliederung ist darüber hinaus für die Analyse von Veränderungen in der Gesamtzahl der offenen Stellen von Bedeutung. Die erfolgreiche vollständige Erhebung und anschließende Bereitstellung von Daten, die sich aus den vorgeschlagenen Durchführbarkeitsstudien sowie aus den Durchführbarkeitsstudien über die Erfassung von Einheiten mit weniger als zehn abhängig Beschäftigten ergeben, werden als wichtige Schritte zur weiteren Verbesserung der Datenqualität angesehen.

2.2

Die Verfügbarkeit eines angemessenen Satzes retrospektiver Daten ist aufgrund von deren analytischer Relevanz für die Fähigkeit, die Entwicklung der offenen Stellen im Zeitverlauf beurteilen zu können, von entscheidender Bedeutung. Die EZB erkennt jedoch die Last an, die den Berichtspflichtigen auferlegt würde, wenn sie zur Bereitstellung eines vollständigen Satzes retrospektiver Daten verpflichtet wären, und akzeptiert daher die eingeschränkte Übermittlungsanforderung gemäß Artikel 6 des Verordnungsvorschlags, spricht sich jedoch zugleich für über längere Zeiträume zurückreichende Schätzungen aus, wo dies machbar ist.

2.3

Hinsichtlich der Frage der verbesserten Qualität der Daten, die für zuverlässige Aggregate für das Euro-Währungsgebiet erforderlich sind, stellt ein hoher Grad der Vergleichbarkeit der für die Berechnung dieser Aggregate verwendeten nationalen Beiträge einen der Schlüsselaspekte für die Beurteilung der Gesamtqualität dar. Daher sollten die im Rahmen der Durchführungsverfahren in Artikel 7 des Verordnungsvorschlags definierten Qualitätskriterien zweckmäßigerweise eine periodische Beurteilung der Auswirkungen von nicht vergleichbaren Aspekten der nationalen Beiträge beinhalten.

Geschehen zu Frankfurt am Main, am 13. April 2007.

Der Vizepräsident der EZB

Lucas D. PAPADEMOS


(1)  KOM(2007) 76 endgültig.

(2)  Die Anforderungen der EZB in Bezug auf die Erhebung von Daten über offene Stellen auf vierteljährlicher Basis mit einer Aktualität von 45 Tagen nach dem Ende des Berichtsquartals wurden im August 2000 in den Statistischen Anforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsstatistik festgelegt und im Dezember 2004 in der Aktualisierung der Anforderungen im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsstatistik bestätigt.

(3)  Die WEWI wurden infolge des auf Ersuchen des Rates „Wirtschaft und Finanzen “(Ecofin-Rat) von der Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit der EZB erarbeiteten Aktionsplans zum Statistikbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (nachfolgend der „WWU Aktionsplan“) eingeführt. Der WWU Aktionsplan stellte eine Antwort auf den Bericht des Währungsausschusses über die statistischen Anforderungen in der WWU dar, der am 18. Januar 1999 vom Ecofin-Rat gebilligt wurde. Den letzten Fortschrittsbericht zu diesem Thema wurde dem Ecofin-Rat im November 2006 vorgelegt.


Top