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Document 52006HB0029

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 21. Dezember 2006 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (EZB/2006/29)

OJ C 5, 10.1.2007, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.1.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 5/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 21. Dezember 2006

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank

(EZB/2006/29)

(2007/C 5/01)

Der EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

(2)

Gemäß § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank wählt die Generalversammlung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) jährlich zwei Rechnungsprüfer und zwei Ersatzrechnungsprüfer. Die Ersatzrechnungsprüfer können nur beauftragt, wenn die Rechnungsprüfer verhindert sind, die Rechnungsprüfung durchzuführen.

(3)

Am 14. März 2006 hat der Rat der Europäischen Union, gestützt auf die Empfehlung EZB/2006/1 vom 1. Februar 2006 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (1), die KPMG Alpen-Treuhand GmbH und die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH als gemeinsame externe Rechnungsprüfer sowie die Moore Stephens Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH und die BDO Auxilia Treuhand GmbH als gemeinsame Ersatzrechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2006 anerkannt (2).

(4)

Am 8. September 2006 teilte die OeNB der EZB mit, dass in der Generalversammlung der OeNB im Mai 2006 die KPMG Alpen-Treuhand GmbH nicht die Mehrheit der erforderlichen Stimmen erhalten hat, um ausgewählt zu werden, und infolgedessen der an zweiter Stelle stehende Rechnungsprüfer, die TPA Horwath Wirschaftsprüfung GmbH, als erster Rechnungsprüfer bestellt wurde. Der an erster Stelle stehende Ersatzrechnungsprüfer, die Moore Stephens Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, wurde als zweiter Rechnungsprüfer bestellt und der an zweiter Stelle stehende Ersatzrechnungsprüfer, die BDO Auxilia Treuhand GmbH, wurde als der einzige Ersatzrechnungsprüfer bestellt. Um den erforderlichen zweiten Ersatzrechnungsprüfer zu bestellen, hat die OeNB ein eingeschränktes Ausschreibungsverfahren durchgeführt, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH ausgewählt und die EZB aufgefordert, diese dem EU-Rat zur Anerkennung zu empfehlen.

(5)

Die Anerkennung des EU-Rats ist erforderlich, um die Moore Stephens Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH als den zweiten externen Rechnungsprüfer und die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH als den zweiten externen Ersatzrechnungsprüfer der OeNB zu bestellen.

(6)

Das Mandat der externen Rechnungsprüfer kann jährlich verlängert werden; es darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten —

EMPFIEHLT:

1.

Die gemeinsame Bestellung der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH und der Moore Stephens Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH als die externen Rechnungsprüfer der OeNB für das Geschäftsjahr 2006.

2.

Die gemeinsame Bestellung der BDO Auxilia Treuhand GmbH und der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH als die externen Ersatzrechnungsprüfer der OeNB für das Geschäftsjahr 2006.

3.

Dieses Mandat kann jährlich verlängert werden; es darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten und endet spätestens mit dem Geschäftsjahr 2010.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 21. Dezember 2006.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. C 34 vom 10.2.2006, S. 30.

(2)  ABl. L 79 vom 16.3.2006, S. 25.


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