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EU-Erweiterung und der Euro

Zum 1. Mai 2004 traten zehn Länder der Europäischen Union bei: die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei. Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Januar 2007 EU-Mitgliedstaaten, der Beitritt Kroatiens erfolgte am 1. Juli 2013.

Beitritt zum Euro-Währungsgebiet

Um der gemeinsamen Währung beitreten zu dürfen, müssen die Länder bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfüllen: sie müssen ein hohes Maß an Preisstabilität, eine solide Haushaltslage, stabile Wechselkurse sowie eine Konvergenz der langfristigen Zinssätze vorweisen können.

Konvergenzberichte

Die Europäische Zentralbank (EZB) trägt durch ihre Konvergenzberichte zur Entscheidungsfindung hinsichtlich künftiger Mitgliedsländer des Euroraums bei. In diesen Berichten analysiert sie, ob die betreffenden Länder die für den Beitritt zur gemeinsamen Währung erforderlichen Kriterien erfüllen.

Mitglieder der Beschlussorgane

Die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU-Länder, die nicht dem Eurogebiet angehören, sind Mitglieder des Erweiterten Rats der EZB. Dem wichtigsten Beschlussorgan, dem EZB-Rat, gehören sie erst dann an, wenn ihr Land den Euro eingeführt hat. In den Ausschüssen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sind auch Experten der nationalen Zentralbanken vertreten.

Häufig gestellte Fragen zur EU-Erweiterung und zur WWU

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